Handelsrecht

Handelsrecht

• Beratung bei der Auswahl der rechtlich-organisatorischen Form des Unternehmers je nach der Rechts-, Handels- und Wirtschaftslage der Region sowie nach der sozal-politischen Situation dieser Region.

• Gründung von Handelsgesellschaften und Einzelunternehmen sowie folgende Beratungen in Bezug auf ihre Tätigkeit

• Eintragung von folgenden Abänderung der schon registrierten Handelsgesellschaften und Einzelunternehmen – Umfirmen, Aufnahme, Vereinigung, Kündigung und Liquidation von Handelsgesellschaften

• Rechtsunterstützung im Bereich der Handelstätigkeit und der Vertragsverhältnisse der Gesellschaften

• Ausfertigung von Verträgen mit Handelsvertretern